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   BVerwG, 18.11.2010 - 4 CN 3.10   

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BVerwG, 18.11.2010 - 4 CN 3.10 (https://dejure.org/2010,1897)
BVerwG, Entscheidung vom 18.11.2010 - 4 CN 3.10 (https://dejure.org/2010,1897)
BVerwG, Entscheidung vom 18. November 2010 - 4 CN 3.10 (https://dejure.org/2010,1897)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    BauGB § 3 Abs. 2; VwGO § 47 Abs. 2a
    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Normenkontrollantrag; Einwendungen; Präklusion; Bekanntmachung; ortsübliche -; Aushang; Gemeindetafel

  • openjur.de

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Normenkontrollantrag; Einwendungen; Präklusion; Bekanntmachung; ortsübliche -; Aushang; Gemeindetafel.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 3 Abs. 2
    Aushang; Bebauungsplan; Bekanntmachung; Einwendungen; Gemeindetafel; Normenkontrollantrag; Normenkontrolle; Präklusion; ortsübliche -

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47 Abs 2a VwGO, § 3 Abs 2 BauGB
    Ausschluss von sich der Gemeinde aufdrängenden Einwendung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags bei fehlender oder nicht rechtzeitiger Geltendmachung von Einwendungen i.R.d. öffentlichen Auslegung; Präklusion von Einwendungen gegen einen Bebauungsplan trotz Aufdrängen der Einwendungen nach Lage der Dinge

  • rewis.io

    Ausschluss von sich der Gemeinde aufdrängenden Einwendung

  • rewis.io

    Ausschluss von sich der Gemeinde aufdrängenden Einwendung

  • bverwge-wolterskluwer

    BauGB § 3 Abs. 2; VwGO § 47 Abs. 2a
    Präklusionswirkung des § 47 Abs. 2a VwGO bei unterbliebener Geltendmachung von Belangen, die sich der Gemeinde nach Lage der Dinge aufdrängen mussten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47 Abs. 2a
    Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags bei fehlender oder nicht rechtzeitiger Geltendmachung von Einwendungen i.R.d. öffentlichen Auslegung; Präklusion von Einwendungen gegen einen Bebauungsplan trotz Aufdrängen der Einwendungen nach Lage der Dinge

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwaltungsprozess - Normenkontrolle: Verspätete Geltendmachung von Einwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Präklusion eines Normenkontrollantrags (IBR 2011, 367)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 138, 181
  • NVwZ 2011, 441
  • BauR 2011, 490
  • ZfBR 2011, 152
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 08.03.2007 - 9 B 18.06

    Voraussetzungen für die Erfüllung einer ortsüblichen Bekanntmachung bei einer

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 4 CN 3.10
    Dieses Gebot verlangt in seiner Ausprägung als Gebot zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes, dass die Möglichkeit, einen ausgelegten Planentwurf zur Kenntnis zu nehmen, nicht unverhältnismäßig oder unzumutbar eingeschränkt sein darf (Urteil vom 23. April 1997 - BVerwG 11 A 7.97 - BVerwGE 104, 337 ; Beschluss vom 8. März 2007 - BVerwG 9 B 18.06 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 187 Rn. 6).

    Bekanntmachungen durch Anschlag an einer (einzigen) Verkündungstafel sind grundsätzlich mit dem Rechtsstaatsgebot vereinbar (Beschluss vom 8. März 2007 a.a.O. Rn. 5).

  • BVerwG, 24.07.2008 - 4 A 3001.07

    Luftrechtliche Planfeststellung; ergänzende Planfeststellung; Betriebsregelung;

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 4 CN 3.10
    Eine weitergehende Begründung darf ihm ebenso wenig abverlangt werden wie eine rechtliche Einordnung seiner Einwendungen (vgl. Urteil vom 24. Juli 2008 - BVerwG 4 A 3001.07 - BVerwGE 131, 316 Rn. 36).
  • OVG Hamburg, 04.11.1999 - 2 E 29/96

    Behandlung einer Kleingartenanlage im Bebauungsplan

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 4 CN 3.10
    Es ist deren Sache, sich über die Art der Bekanntmachung sie möglicherweise betreffender örtlicher Angelegenheiten zu informieren und - z.B. bei längeren Abwesenheitszeiten - in geeigneter Weise, insbesondere durch die Beauftragung dritter Personen, dafür Sorge zu tragen, dass sie von Bekanntmachungen Kenntnis erhalten (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 4. November 1999 - 2 E 29/96 N - juris Rn. 37).
  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 4 CN 3.10
    Einwendungen sind sachliches, auf die Verhinderung oder die Modifizierung des Plans abzielendes Gegenvorbringen (vgl. Urteil vom 17. Juli 1980 - BVerwG 7 C 101.78 - BVerwGE 60, 297 ).
  • BVerwG, 27.10.2010 - 4 CN 4.09

    Bebauungsplan; Auslegung; Einwendungen; Normenkontrollverfahren; Präklusion;

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 4 CN 3.10
    Zur Begründung verweist der Senat auf die Gründe seiner Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 4 CN 4.09 -, die diesem Urteil in Abschrift beigefügt ist.
  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 4 CN 3.10
    Bereits vor Inkrafttreten des § 47 Abs. 2a VwGO zum 1. Januar 2007 hatte der Senat die Unzulässigkeit eines Normenkontrollantrags wegen fehlender Antragsbefugnis (§ 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO) angenommen, wenn der Antragsteller einen Verstoß gegen das Abwägungsgebot wegen der Missachtung oder Fehlgewichtung eines Belangs rügte, der für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Bebauungsplan nicht erkennbar war (vgl. Urteil vom 30. April 2004 - BVerwG 4 CN 1.03 - NVwZ 2004, 1120 f.).
  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Verfassungsmäßigkeit der straßenrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 4 CN 3.10
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Ausschluss von Einwendungen, die in einem behördlichen Verfahren nicht oder verspätet erhoben worden sind, in einem nachfolgenden gerichtlichen Verfahren sowohl im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) als auch im Hinblick auf die Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG) - der Schutzbereich des Art. 103 Abs. 1 GG ist nicht betroffen - unbedenklich ist, wenn der Gesetzgeber damit ein legitimes Ziel verfolgt, die Obliegenheit zur Mitwirkung im behördlichen Verfahren für den betroffenen Bürger typischerweise erkennbar und nicht geeignet ist, den gerichtlichen Rechtsschutz zu vereiteln oder in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (Urteil vom 24. Mai 1996 - BVerwG 4 A 38.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 119 S. 137; Beschluss vom 17. Oktober 2005 - BVerwG 7 BN 1.05 - Buchholz 445.3 Landeswasserrecht Nr. 4 Rn. 7).
  • BVerwG, 30.01.2008 - 9 A 27.06

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Änderung der tatsächlichen Verhältnisse;

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 4 CN 3.10
    Sie müssen zwar erkennen lassen, in welcher Hinsicht aus Sicht des Einwendenden Bedenken gegen die in Aussicht genommene Planung bestehen könnten, und so konkret sein, dass die Gemeinde erkennen kann, in welcher Weise sie bestimmte Belange einer näheren Betrachtung unterziehen soll (vgl. Urteil vom 30. Januar 2008 - BVerwG 9 A 27.06 - NVwZ 2008, 678 ).
  • BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 7.97

    Bundesrechtliche Anordnung einer "ortsüblichen Bekanntmachung"

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 4 CN 3.10
    Dieses Gebot verlangt in seiner Ausprägung als Gebot zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes, dass die Möglichkeit, einen ausgelegten Planentwurf zur Kenntnis zu nehmen, nicht unverhältnismäßig oder unzumutbar eingeschränkt sein darf (Urteil vom 23. April 1997 - BVerwG 11 A 7.97 - BVerwGE 104, 337 ; Beschluss vom 8. März 2007 - BVerwG 9 B 18.06 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 187 Rn. 6).
  • VGH Bayern, 13.01.2010 - 15 N 09.135

    Normenkontrolle: Präklusion von Einwendungen

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 4 CN 3.10
    - Bayerischer VGH München - 13.01.2010 - AZ: VGH 15 N 09.135.
  • BVerwG, 17.10.2005 - 7 BN 1.05

    Wasserschutzgebiet; Festsetzung; Rechtsverordnung; Verfahren;

  • BVerwG, 04.11.2015 - 4 CN 9.14

    Bebauungsplan der Innenentwicklung; Verfahrensfehler; Beachtlichkeit;

    Solche Einwendungen sind sachliches, auf die Verhinderung oder Modifizierung des Plans abzielendes Gegenvorbringen (BVerwG, Urteil vom 18. November 2010 - 4 CN 3.10 - BVerwGE 138, 181 Rn. 12).
  • BVerwG, 20.02.2014 - 4 CN 1.13

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Normenkontrollantrag; Planänderung; mehrfache

    Da § 47 Abs. 2a VwGO zum Ziel hat, die jeweiligen Interessen rechtzeitig dem Abwägungsmaterial hinzuzufügen und im Hinblick auf die grundsätzliche Aufgabenverteilung zwischen Plangeber und den Verwaltungsgerichten zu verhindern, dass sachliche Einwendungen ohne Not erst im gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden (BTDrucks 16/2496 S. 18, Urteile vom 26. April 2007 - BVerwG 4 CN 3.06 - BVerwGE 128, 382 Rn. 22, vom 24. März 2010 - BVerwG 4 CN 3.09 - BauR 2010, 1051 = Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 178 Rn. 14, vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 4 CN 4.09 - BVerwGE 138, 84 Rn. 16 und vom 18. November 2010 - BVerwG 4 CN 3.10 - BVerwGE 138, 181 Rn. 10), mag dies etwa in solchen Fällen nicht von vornherein ausgeschlossen erscheinen, in denen ein Antragsteller im Rahmen einer vorhergehenden öffentlichen Auslegung zulässigerweise Einwendungen gegen die Planung erhoben hat und aus Sicht der Gemeinde kein vernünftiger Zweifel bestehen kann, dass sein Abwehrwille auch gegen die geänderte Planung fortbesteht.

    Mit einer unverhältnismäßig hohen, mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG) nicht vereinbaren Hürde für die Erlangung gerichtlichen Rechtsschutzes wird er nicht konfrontiert (vgl. Urteil vom 18. November 2010 a.a.O. Rn. 12), zumal die Möglichkeit, den Bebauungsplan in einem (späteren) verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegebenenfalls inzident überprüfen zu lassen, durch § 47 Abs. 2a VwGO nicht berührt wird (Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 47 Rn. 257c).

    Der Eintritt der Rechtsfolge des § 47 Abs. 2a VwGO hängt zusätzlich davon ab, dass die Auslegung des Planentwurfs (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB) und die ortsübliche Bekanntmachung ihres Orts und ihrer Dauer (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BauGB) ordnungsgemäß erfolgt sind (vgl. Urteil vom 18. November 2010 a.a.O. Rn. 14).

  • OVG Hamburg, 19.12.2012 - 2 E 11/11

    Präklusion trotz Berücksichtigung von Einwendungen im Planaufstellungsverfahren

    Für den Eintritt der Präklusionswirkung nach § 47 Abs. 2a VwGO ist unerheblich, ob die Einwendungen dem Plangeber zum Zeitpunkt der Abwägungsentscheidung bereits bekannt waren bzw. ob sie sich ihm hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Urt. v. 18.11.2010, BVerwGE 138, 181; OVG Münster, Urt. v. 3.2.2012, 2 D 92/10.NE, juris und Urt. v. 19.12.2011, DVBl. 2012, 520; OVG Lüneburg, Urt. v. 20.4.2009, BRS 74 Nr. 52).

    Das Bundesverwaltungsgericht, dessen Auffassung der Senat sich anschließt, hat in seinem Urteil vom 18. November 2010 (BVerwGE 138, 181) hierzu ausgeführt:.

    Die unterschiedlichen Gesetzeswortlaute des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und des § 47 Abs. 2a VwGO gehen auf ein redaktionelles Versehen des Gesetzgebers zurück und sind für die Rechtmäßigkeit der Belehrung unschädlich (BVerwG, Urt. v. 27.10.2010, BVerwGE 138, 84 und Urt. v. 18.11.2010, BVerwGE 138, 181).

    Es wäre jedoch mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar, dem Planbetroffenen vorzuhalten, er habe sich im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig geäußert, wenn diese nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden ist (BVerwG, Urt. v. 18.11.2010, a.a.O.; VGH Mannheim, Urt. v. 3.2.2011, VBlBW 2011, 280; OVG Münster, Urt. v. 19.12.2011, DVBl. 2012, 520).

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